Kosten
Private Krankenversicherungen und Beihilfe
Psychotherapeutische Behandlungen von privat versicherten Patientinnen und Patienten sowie von Beihilfeberechtigten gehören zu den regulären Leistungen meiner Praxis.
Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in der Regel übernommen, sofern Psychotherapie Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages ist. Der genaue Leistungsumfang kann je nach Tarif variieren. Es empfiehlt sich daher, vor Beginn der Behandlung kurz mit Ihrer Versicherung zu klären, in welchem Umfang die Kosten erstattet werden.
Das Erstgespräch sowie in der Regel bis zu fünf sogenannte probatorische Sitzungen werden meist ohne vorherige Genehmigung erstattet. Wenn Sie sich anschließend für eine Therapie entscheiden, erstelle ich den erforderlichen Antrag entsprechend den Vorgaben Ihrer Versicherung. Dieser wird anonymisiert von einem externen Gutachter geprüft.
Bei Fragen zum Ablauf oder zu den Formalitäten unterstütze ich Sie selbstverständlich gern.
Gesetzliche Krankenversicherung
Eine Behandlung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten ist ebenfalls möglich. Sie benötigen hierfür keine Überweisung, sondern lediglich Ihre elektronische Gesundheitskarte.