Kosten
Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Eine psychotherapeutische Sitzung dauert 50 Minuten.
Das Honorar beträgt in der Regel 134,06 € pro Sitzung.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten psychotherapeutische Leistungen je nach Tarif. Bitte klären Sie den Umfang der Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Versicherung.
Selbstzahler:innen können unabhängig von Versicherungsfragen kurzfristig Termine vereinbaren.
Gesetzlich Versicherte
Gesetzlich Versicherte können nach Maßgabe verfügbarer Kapazitäten aufgenommen werden.
Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall über die gesetzliche Krankenversicherung.
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