Kosten

 

Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Eine psychotherapeutische Sitzung dauert 50 Minuten.
Das Honorar beträgt in der Regel 134,06 € pro Sitzung.

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten psychotherapeutische Leistungen je nach Tarif. Bitte klären Sie den Umfang der Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Versicherung.

Selbstzahler:innen können unabhängig von Versicherungsfragen kurzfristig Termine vereinbaren.

Gesetzlich Versicherte

Gesetzlich Versicherte können nach Maßgabe verfügbarer Kapazitäten aufgenommen werden.
Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall über die gesetzliche Krankenversicherung.

 

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